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Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt: 7 Antworten, die du jetzt brauchst

Von Christian Baltes · Veröffentlicht am 02.08.2026 · Aktualisiert am 02.08.2026 · ~4 Min. Lesezeit

Forensische Illustration: eine Hand hält ein Smartphone mit Social-Feed, ein Videoclip löst sich in leuchtende Pixel auf, darüber schwebt ein holografisches Prüfsiegel, rechts ein Kranz goldener EU-Sterne.
Symbolbild: die Kennzeichnungspflicht legt ein Siegel über den Feed - erkennen muss man KI-Inhalte trotzdem selbst.

Es ist so weit: Seit dem 2. August 2026 müssen Deepfakes und viele andere KI-Inhalte in der EU offengelegt werden. Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 des AI Act ist damit keine Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht. Was heißt das konkret, wenn du heute durch TikTok, Instagram oder YouTube scrollst? Hier sind die sieben Antworten, die jetzt zählen - inklusive der unbequemsten: Ein fehlendes Label beweist gar nichts.

Die ausführliche Einordnung mit allen Details findest du in unserem Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht. Hier geht es um das, was sich für dich als Nutzerin oder Nutzer ab sofort ändert.

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1. Was genau gilt seit heute?

Fünf Pflichten sind jetzt anwendbar. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, wenn das nicht offensichtlich ist. Anbieter von KI-Generatoren müssen ihre Bilder, Videos, Audios und Texte maschinenlesbar als künstlich markieren. Wer Deepfakes verbreitet - also KI-Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen - muss das offenlegen. KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, sofern kein Mensch sie redaktionell verantwortet. Und wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren - für deinen Feed spielt vor allem der Deepfake-Punkt die Hauptrolle.

Wichtig: Die Kennzeichnung muss beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein. Ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht.

2. Wurde das nicht alles verschoben?

Nein - und dieses Missverständnis ist gerade das gefährlichste. Der Digital Omnibus der EU-Kommission hat Ende 2025 vor allem die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach hinten geschoben, auf Ende 2027 beziehungsweise 2028. Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes und KI-Inhalte war davon ausdrücklich ausgenommen und gilt seit heute. Nur ein Teilaspekt hat eine Schonfrist: Anbieter, deren Systeme schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Markierung noch bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.

3. Muss ich jetzt privat alles kennzeichnen?

Entspann dich: Die rein private, nicht-berufliche Nutzung ist ausgenommen. Wer im Familienchat ein KI-Bild teilt, verstößt gegen nichts. Die Pflicht trifft diejenigen, die KI-Inhalte beruflich oder mit Reichweite verbreiten - Unternehmen, Medien, Agenturen, Influencerinnen und Influencer, politische Akteure. Aber Vorsicht: Die Grenze ist schneller überschritten, als viele denken. Ein monetarisierter Account mit großem Publikum ist kein Familienchat mehr. Für Kunst und Satire gilt eine mildere Form der Kennzeichnung, die das Werk nicht stören muss.

4. Wie sehen die Kennzeichnungen aus?

Dreierlei wird dir begegnen. Erstens Plattform-Labels wie "KI-generiert" oder "Vom Ersteller als verändert gekennzeichnet" auf TikTok, Instagram und YouTube. Zweitens Hinweise direkt im Inhalt, etwa ein eingeblendetes "KI-generiert" im Video oder in der Bildunterschrift. Drittens - unsichtbar, aber technisch am wichtigsten - maschinenlesbare Signale in der Datei selbst: Herkunftsnachweise wie C2PA und Wasserzeichen wie SynthID. Wie diese Standards funktionieren, erklären wir im Ratgeber zu C2PA, SynthID und Wasserzeichen.

5. Heißt kein Label ab jetzt: echt?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt dieses Artikels. Gekennzeichnet wird nur, was Anbieter und Verbreiter kennzeichnen. Betrüger tun das nicht - für sie ändert sich heute nur das Risiko, erwischt zu werden. Akteure außerhalb der EU sind praktisch kaum zu belangen. Die Masse der bereits kursierenden KI-Clips ist vor der Pflicht entstanden und bleibt unmarkiert. Und beim Teilen gehen maschinenlesbare Markierungen oft verloren: Screenshots, Re-Uploads und Bearbeitungs-Apps entfernen sie.

Die Regel für deinen Feed lautet deshalb ab heute: Ein vorhandenes Label ist ein starkes Signal. Ein fehlendes Label ist gar keins.

6. Was droht bei Verstößen - und wer kontrolliert das?

Der AI Act sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle - dort können künftig auch Bürgerinnen und Bürger ungekennzeichnete KI-Inhalte melden. Realistisch werden zunächst große, sichtbare Fälle verfolgt. Die Masse kleiner Verstöße wird das Netz nicht über Nacht verändern. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

7. Wie finde ich heraus, ob ein Inhalt KI ist - mit oder ohne Label?

Dreistufig, wie immer: Erst die Quelle prüfen (wer hat es zuerst gepostet, berichten seriöse Medien?), dann das Sichtbare (typische Anzeichen zeigen wir in den Ratgebern zu Deepfakes und KI-Videos), und bei Zweifeln eine technische Analyse. Genau dafür gibt es unseren kostenlosen KI-Check: Bild, Video oder Link einreichen - wir lesen Herkunftsdaten wie C2PA aus, suchen forensische Spuren und geben dir eine ehrliche Einschätzung. Auch dann, wenn die ehrliche Antwort "nicht entscheidbar" lautet.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für alte Inhalte von vor dem 2. August?

Die Offenlegungspflicht greift beim Verbreiten: Wer heute einen Deepfake postet, muss ihn kennzeichnen - egal, wann er erstellt wurde. Die Millionen Clips, die bereits vor dem Stichtag im Umlauf waren, bleiben aber faktisch unmarkiert, solange niemand sie neu und kennzeichnungspflichtig verbreitet.

Erkennen die Plattformen KI-Inhalte jetzt automatisch?

Teilweise. TikTok, Instagram und YouTube lesen maschinenlesbare Markierungen wie C2PA aus und labeln solche Inhalte automatisch. Das funktioniert aber nur, wenn die Markierung noch in der Datei steckt - nach Screenshots, Re-Uploads oder Bearbeitung ist sie oft weg. Verlassen kannst du dich darauf nicht.

Was mache ich, wenn mir ein verdächtiger, ungekennzeichneter Inhalt auffällt?

Erst prüfen, dann handeln: Reiche den Inhalt bei unserem KI-Check ein und sichere dir eine Einschätzung. Bei klaren Verstößen mit Schaden kannst du den Inhalt auf der Plattform melden; perspektivisch ist auch die Bundesnetzagentur als Beschwerdestelle vorgesehen. Und: Nicht weiterteilen, bevor du es weißt.

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