Was ab dem 2. August 2026 gilt
Artikel 50 des AI Act enthält Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Vier Punkte sind für den Alltag wichtig. Erstens: Chatbots und Sprachassistenten müssen dich darauf hinweisen, dass du mit einer KI sprichst, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Zweitens: Anbieter von KI-Systemen, die Bilder, Videos, Audio oder Texte erzeugen, müssen ihre Ergebnisse in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt markieren, damit Software sie erkennen kann.
Drittens, und für Social Media am wichtigsten: Wer einen Deepfake erstellt oder verbreitet, also ein KI-erzeugtes oder KI-manipuliertes Bild, Video oder Audio, das echten Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt wahrgenommen werden könnte, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich ist. Viertens: Auch KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden - es sei denn, ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und trägt die Verantwortung für die Veröffentlichung.
Die Kennzeichnung muss klar und spätestens bei der ersten Interaktion oder dem ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein. Ein Hinweis, der erst nach langem Suchen im Kleingedruckten auftaucht, erfüllt die Pflicht nicht.
Wurde der AI Act nicht verschoben? Doch - aber nicht dieser Teil
Ende 2025 hat die EU-Kommission mit dem sogenannten Digital Omnibus Anpassungen am Zeitplan des AI Act vorgeschlagen, und seitdem kursiert die Meldung, der AI Act sei verschoben. Das stimmt nur zur Hälfte. Verschoben wurden vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in Bereichen wie Personalauswahl oder kritischer Infrastruktur - sie greifen nun gestaffelt erst ab Ende 2027 beziehungsweise 2028.
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, also genau die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes und KI-Inhalte, wurden davon ausdrücklich ausgenommen. Sie gelten wie geplant ab dem 2. August 2026. Eine Übergangsfrist gibt es nur für einen Teilaspekt: Anbieter von KI-Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, bekommen für die technische, maschinenlesbare Markierung ihrer Inhalte eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die Offenlegungspflicht für Deepfakes gilt davon unabhängig ab August - ohne Ausnahme. Wer sich also darauf verlässt, dass "eh alles verschoben" wurde, irrt an der entscheidenden Stelle.
Wen die Pflicht trifft - und wen nicht
Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes trifft sogenannte Betreiber, also diejenigen, die ein KI-System beruflich oder öffentlichkeitswirksam einsetzen und die Inhalte verbreiten: Unternehmen, Agenturen, Medien, Influencerinnen und Influencer, politische Akteure. Wer KI-Bilder im Marketing einsetzt, KI-Avatare in Videos sprechen lässt oder KI-generierte Szenen als realistisch wirkende Aufnahmen postet, muss das offenlegen.
Ausgenommen ist die rein private, nicht-berufliche Nutzung: Wer im Familienchat ein KI-Bild teilt, fällt nicht unter die Verordnung. Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gilt eine abgeschwächte Form: Die Kennzeichnung muss vorhanden sein, darf das Werk aber nicht beeinträchtigen - eine Satire muss also nicht mit einem störenden Warnhinweis überklebt werden. Wichtig ist dabei: Die Grenze zwischen privat und öffentlichkeitswirksam kann schneller überschritten sein, als viele denken. Ein Meme in einer kleinen Gruppe ist etwas anderes als ein monetarisierter Account mit großer Reichweite.
Dazu kommt die Durchsetzungs-Realität: Rechtlich gilt der AI Act zwar auch für Anbieter und Verbreiter außerhalb der EU, sobald ihre KI-Systeme oder Inhalte hier zum Einsatz kommen. Praktisch ist die Pflicht gegen Akteure, die sich nicht um europäisches Recht scheren, aber kaum durchsetzbar - sie kennzeichnen schlicht nicht, und genau solche Inhalte sind bei Desinformation die Regel, nicht die Ausnahme.
Woran du eine Kennzeichnung erkennst
Die Kennzeichnung wird dir in mehreren Formen begegnen. Am sichtbarsten sind Labels auf den Plattformen selbst: TikTok, Instagram und YouTube zeigen bei manchen Inhalten Hinweise wie "KI-generiert" oder "Vom Ersteller als verändert gekennzeichnet" an - teils, weil die Erstellerin es angegeben hat, teils, weil die Plattform eine maschinenlesbare Markierung im Inhalt gefunden hat. Daneben gibt es Kennzeichnungen direkt im Inhalt, etwa ein eingeblendetes "KI-generiert" im Video oder einen Hinweis in der Bildunterschrift.
Unsichtbar, aber technisch am wichtigsten sind maschinenlesbare Markierungen in der Datei selbst: Herkunftsnachweise wie C2PA Content Credentials und Wasserzeichen wie SynthID, die Anbieter wie Google oder OpenAI in ihre generierten Inhalte einbetten. Solche Signale kann man nicht mit bloßem Auge sehen - man braucht Werkzeuge, die sie auslesen. Unsere Prüfung wertet solche Herkunftsdaten aus, wenn sie vorhanden sind, und zeigt dir das im Ergebnis an. Mehr dazu, wie diese Standards funktionieren und wo ihre Grenzen liegen, findest du in unserem Ratgeber zu C2PA, SynthID und Wasserzeichen.
Warum du dich nicht auf die Kennzeichnung verlassen kannst
So sinnvoll die Pflicht ist, sie hat strukturelle Lücken. Die wichtigste: Gekennzeichnet wird nur, was Anbieter und Verbreiter kennzeichnen. Böswillige Akteure, die mit Deepfakes betrügen oder Desinformation streuen wollen, werden das nicht tun - für sie ändert sich am 2. August nichts außer dem Risiko, erwischt zu werden. Akteure außerhalb der EU sind rechtlich zwar erfasst, praktisch aber nur schwer zu belangen.
Dazu kommen technische Lücken. Die Masse der heute kursierenden KI-Inhalte ist vor der Pflicht entstanden und bleibt unmarkiert. Maschinenlesbare Markierungen und Metadaten gehen beim Teilen häufig verloren: Screenshots, Re-Uploads und die Bearbeitung durch Apps entfernen sie oft vollständig. Und Anbieter, deren Systeme schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren, haben für die technische Markierung ohnehin noch bis Dezember 2026 Zeit. Kurz: Ein fehlendes Label sagt wenig darüber aus, ob ein Inhalt echt ist.
Deshalb bleibt der zweite Weg wichtig: selbst prüfen. Achte auf die klassischen visuellen Anzeichen, die wir in unseren Ratgebern zu KI-Bildern und KI-Videos beschreiben, und nutze bei Zweifeln eine technische Analyse. Du kannst ein verdächtiges Bild, Video oder einen Link direkt bei uns einreichen - wir prüfen Herkunftsdaten, sichtbare und unsichtbare Spuren und geben dir eine ehrliche Einschätzung, inklusive der Fälle, in denen keine sichere Aussage möglich ist.
Verstöße, Bußgelder und die Aufsicht in Deutschland
Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind kein Kavaliersdelikt: Der AI Act sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für die Durchsetzung in Deutschland wurde im Juli 2026 das nationale Durchführungsgesetz beschlossen: Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde und zugleich Anlauf- und Beschwerdestelle - dort können sich künftig auch Bürgerinnen und Bürger melden, wenn ihnen ungekennzeichnete KI-Inhalte auffallen.
Wie streng die Behörden die neuen Regeln durchsetzen, wird sich in der Praxis erst zeigen müssen. Realistisch ist: Große, sichtbare Fälle werden verfolgt, die Masse kleiner Verstöße zunächst kaum. Auch deshalb gilt: Die Kennzeichnungspflicht ist ein Sicherheitsnetz mit Löchern - ein guter Grund mehr, Inhalte im Zweifel selbst zu prüfen. Dieser Artikel informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
